Übersichtsplan BP Nr. 9 "Herrensteig/ Bergstraße im OT Pulow
Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 53/2 und 61 der Flur 2 Gemarkung Pulow in der Größe von ca. 1,06 ha. Er befindet sich am nördlichen Ortsrand des OT Pulow und grenzt östlich an die Bergstraße.
Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Abweichend vom Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 soll ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Dauerwohn- und Ferienhausgebiet gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 erfolgt nach § 2ff. BauGB.
Die Stadtvertretung Lassan billigte in der Sitzung am 02.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Herrensteig/Bergstraße“ OT Pulow und die Begründung Stand 12-2023 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und die nach Einschätzung der Stadt Lassan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 „Herrensteig/Bergstraße“ mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und die nach Einschätzung der Stadt Lassan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 29.04.2024 bis 31.05.2024
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 9 unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:
| Schutzgüter | Art der Umweltinformation (Quelle) | Inhalt |
| Mensch und menschliche Gesundheit | ||
| Immissionsschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - keine Einwände |
| LUNG | - keine nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen |
| Tiere und Pflanzen einschließlich biologische Vielfalt | ||
| Artenschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird bestätigt |
| Umweltbericht | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - eingereichte Scopingunterlage wird bestätigt |
| Wald | Forstamt Jägerhof | - Waldflächen werden in Anspruch genommen- Konflikte hinsichtlich geplanter Baufenster und eingezeichneter Waldkante- Waldumwandlung wird nicht in Aussicht gestellt- keine Zustimmung/ Einvernehmen |
| Boden | ||
| Bergbau | Bergamt Stralsund | - keine Einwände |
| Wasser | ||
| Strand/ Badestelle | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Hinweis Badegewässerverordnung |
| Trinkwasser | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Ausführung von Anschlussarbeiten neu zu verlegender Trinkwasserleitungen ist nur zugelassenen Fachbetrieben zu übertragen |
| Trinkwasser | Zweckverband Wasserversorgung- und Abwasserbeseitigung Festland Wolgast | - Herstellung einer abflusslosen Sammelgrube oder Kleinkläranlage (Grundstücksentwässerungsanlage) erforderlich |
| Grundwasser | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Untere Wasserbehörde stimmt Vorhaben z.Zt. nicht zu- Grundwasserkörper in schlechtem chemischem Zustand und landwirtschaftlicher Belastung |
| Abwasser | LUNG | - Geltungsbereich innerhalb Flussgebietseinheit (FGE) Warnow/Peene im WRRL-Plangebiet Küstengebiet Ost und im Bearbeitungsgebiet Bewirtschaftsvorplanung Ryck-Ziese- vorgelegte Unterlagen lassen Prüfung hinsichtlich Vereinbarkeit mit Umweltzielen der WRRL nicht zu; keine abschließende Stellungnahme |
| Niederschlag | LUNG | - anfallendes Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern |
| Oberflächen-gewässer | Wasser- und Bodenverband Insel Usedom-Peenestrom | - Zuwegung zum Ein- und Auslauf der Rohrleitung sowie zu den offenen Grabenabschnitten muss sichergestellt werden; Ausreichende Entfernung zum Graben 74-005-1- Versickerung in den Untergrund oder Einleitung in Gewässer 74-005-1 bedarf wasserrechtlicher Genehmigung |
| Kulturgüter | ||
| Bodendenkmal-pflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - archäologische Fundstelle 5 der Gemarkung Pulow im Geltungsbereich; Erdarbeiten bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung |
| Bodendenkmal-pflege | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV | - vermutete Bodendenkmale bekannt; in BP nachrichtlich zu übernehmen |
| Baudenkmalpflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Belange werden nicht berührt |
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes am Peenestrom unter www.amtampeenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren der Stadt Lassan einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Lassan, 04.04.2024