Titel Logo
Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 4/2025
Aus den Städten und Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

„Öffentliche Bekanntmachung zum Umgang mit Fundtieren"

Der Amtsvorsteher des Amtes Am Peenestrom hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorrangig bei der vom Amt beauftragten Fundtierstelle oder der unter 2. genannten Behörde zu erstatten.

Das Tier ist nach Rücksprache mit der Fundtierstelle oder zu deren Öffnungszeiten bei dieser abzuliefern. Andere Absprachen können i.Z.m. der Anzeige mit der Fundtierstelle getroffen werden.

1.

Fundtierstelle

Tierhof in Wolgast, Am Tierpark 4a

-

Ansprechpartner/Erreichbarkeiten

Mitarbeiter des Tierhofes

03836/201674, 9 - 10 Uhr; 12 - 14 Uhr und jederzeit über Anrufbeantworter (bitte hinterlassen Sie eine Rückrufnummer)

Bereitschaftsdienst

0172-9383902 anrufende Nummer wird im Menü angezeigt, sofern sie frei gegeben ist, und wird so bald wie möglich zurück gerufen

Leiterin Tierhof Frau Leistner

tierhof@aepnet.de

-

Besucher-/Öffnungszeiten

Mo. bis So.

10 bis 13 Uhr

2.

Fundbehörde

Amt Am Peenestrom, FD Öffentliche Ordnung, Burgstr. 6, 17438 Wolgast

-

Ansprechpartner/Erreichbarkeiten

Frau Müller

03836/251149

Jederzeit telefonisch über Anrufbeantworter; (bitte hinterlassen Sie eine Rückrufnummer)

-

Öffnungs-/Sprechzeiten der Verwaltung

Mo., Di., Do., Fr.: 9 - 12 Uhr; Di.: 14 - 18 Uhr; Do.: 13.30 - 15 Uhr; Mi.: geschlossen

Hinweis zur zulässigen Schriftform

Die Fundtieranzeige kann formlos erfolgen.

Folgende Angaben sollen in der Anzeige enthalten sein:

-

Was wurde für ein Tier gefunden?

-

Tierart

-

Wer hat das Tier gefunden?

-

Bitte Name, Adresse, Kontakt (Telefonnummer)

-

Wann wurde das Tier gefunden?

-

Datum, Uhrzeit

-

Wo wurde das Tier gefunden?

-

Kurze Beschreibung Auffindeort und -situation z. B. In welchem Zustand befand es sich? Gibt es besondere Merkmale?

- Kurze Beschreibung

Hinweise zum Fundrecht:

Der Fund eines (Haus-)Tieres ist immer unverzüglich bei der von der Fundbehörde beauftragten Stelle (Tierhof) bzw. bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Der/Die Finder/-in hat auch die Ablieferungspflicht. Geben Sie das Tier nicht bei der hier genannten Fundtierstelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur weiteren Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls alle Kosten der Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oben genannter Behörde.

Vor einer Fundtieranzeige ist durch den/die Finder/-in zu prüfen, ob ihm/ihr eine Halterschaft bekannt ist. Der Fund ist in erster Linie dann dieser Person anzuzeigen und zu übergeben.

Amtsvorsteher