Im folgenden Beitrag soll hier der Sachstand und die damit zusammenhängenden Maßnahmen am Beispiel von Wolgast und des für die Stadt wichtigen Gewässers (Grabens) II. Ordnung „WLG 1“ erläutert werden. Diese sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen zulässig und können von dafür durch die zuständigen Behörden bestimmten/befähigten Menschen ausgeführt werden.
Biber suchen sich ihr Revier dort, wo sie die besten Lebensbedingungen wie ausreichend Wasser, Futter, Baumaterial und Ungestörtheit vorfinden.
Das sind leider oft Orte, an denen sich Konflikte mit den Menschen entwickeln können.
Zulässige und abgestimmte Maßnahmen zur Konfliktlösung erfolgten in Wolgast zunächst im Gebiet oberhalb (nord-westlich) des Schwarzen Weges in Richtung Wilhelmstraße zum Schutz vom Regenrückhaltebecken, von verrohrten und offenen Grabenabschnitten, Straßen und Wegen und bebauter privater Grundstücke nach Prüfung aller zumutbaren Alternativen.
Hier waren durch die Biberaktivitäten Grundstücke schon in bedrohlicherer Art hinsichtlich der Vernässungsgefahr betroffen.
Die Tiere wurden in diesem Winter dort aufgrund der Dammentnahmen während der Anfänge ihrer Versuche, immer neue Dämme zu errichten sowie der Beräumung der Grabenunterhaltungstrassen entlang der Grabenabschnitte vergrämt/vertrieben.
Diese Vergrämungsmaßnahmen, die gemäß der Biberverordnung in den Wintermonaten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB), der von ihr bestimmtem sachkundigen Person beim Wasser-und Bodenverband Insel Usedom Festland (WBV) und dem Bibermanagement i.Z.m regelmäßigen Kontrollen zulässig sind, wurden durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes und dafür autorisierte Anwohner vorgenommen.
Nach erfolgreicher Vergrämung aus v.g. Bereich verlagerte der Biber seine Aktivitäten in den Bereich unterhalb (nordöstlich) des Schwarzen Weges in die Wiesen bis zum Weg Dreilindengrund (Moorsenke). Dieses Gebiet ist durch reichlich Gehölzbestand, naturbelassenes Unland und viel Feuchtigkeit, die sich in Gräben sammelt, gekennzeichnet.
Hier wurden neben Fraßaktivitäten an Weidenbüschen und Errichtung eines Dammes etwa 15 m oberhalb des Weges “Dreilindengrund” mehrere Fluchtröhren in der Grabenböschung unmittelbar oberhalb des Biberdammes vorgefunden. Der Uferstreifen des Peenestroms ist Bestandteil des Biberrevieres.
Der genaue Standort des Biberbaus ist noch nicht bekannt.
Laut der Kollegen des Bibermanagements sind jedoch ab April/Mai Jungtiere zu erwarten und es sollten bei einem festen Revierbesatz dann entsprechende Aktivitäten zur Anlage eines Erdbaus oder einer Biberburg zu erkennen sein.
Durch den Dammbau unterhalb der Einmündung des Grabens WLG1-1, welcher seitlich in den Graben WLG1 einmündet, entstand neues Konfliktpotenzial durch den Einstau weiterer Ausläufe der Regenentwässerung von Wolgast in diesem Gebiet. Die Bürger mit den Grundstücken in unmittelbarer Umgebung befürchten eine mögliche Vernässung ihrer Grundstücke und Keller. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hat die Stadt sich gemeinsam mit dem Bibersachkundigen des WBV und den Kollegen vom Bibermanagement im Rahmen der BiberVO M-V dazu Gedanken gemacht.
Dazu ist zusätzlich für die Umsetzung eines Lösungsvorschlages eine Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises erforderlich, da in der Moorsenke zwischen dem Weg Dreilindengrund und dem Schwarzen Weg noch etliche geschützte Biotope existieren.
Am 01.03.2023 fand dann ein Ortstermin statt, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen. Im Ergebnis wurde eine Höhenbegrenzung des Biberdamms auf ca. 30 bis 40 cm unterhalb Geländeniveau am Dammstandort empfohlen. Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, die Bautätigkeit und Fällaktivitäten der Biber nicht zu verstärken, muss der Damm auf die festgelegte Höhe regelmäßig durch die Mitarbeiter der Stadt teilabgetragen werden. Durch eine Höhenmessung konnte vom Bibermanagement nachgewiesen werden, dass die festgelegte maximale Dammhöhe zu keiner Bedrohung der vorhandenen Regeneinleitstellen führt. Eine Bedrohung der RW-Einleitstellen ist auch bei Dammhöhe auf Geländeniveau nicht gegeben. Ein alter Durchlass im Graben WLG1-1 wird erneuert.
Die Entwicklung der Biberaktivitäten wird weiterhin durch die Mitarbeiter des WBV und der Stadt Wolgast kontrolliert. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Bereich zwischen Dreilindengrund und Schwarzen Weg zum festen Biberrevier entwickelt oder nur als Nahrungsquelle fungiert.
Falls Sie möglicherweise Hinweise auf Wohnröhren oder eine Burg des Bibers beobachten, können Sie diese gerne an die Mitarbeiter der Stadt und den WBV weiterleiten.
| • | berechtigte (sachkundige) Person nach der BiberVO M/V: |
| Herr Fleischer, Mitarbeiter des WBV Insel Usedom Festland, Tel.: 038377 40578 | |
| • | Stadt Wolgast: |
| Herr Oberndörfer, Leiter Baubetriebshof, nico.oberndoerfer@wolgast.de, Tel.: 03836 202195 | |
| Frau Müller, FD Öffentliche Ordnung/SB Umwelt, jutta.mueller@wolgast.de, Tel.: 03836 251149 | |
| • | UNB LK VG: |
| Herr Hildebrandt, SG Naturschutz, christian.hildebrandt@kreis-vg.de, Tel.: 03834 87603211 |