Die Gemeindevertretung Sauzin beschloss in der Sitzung am 02.05.2023 mit Beschluss Nr. 08-B 2022-017 die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 49/3, 49/14 und 49/11 der Flur 2 der Gemarkung Ziemitz mit einer Fläche von rd. 1.649 m2. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Ziemitz. Es wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden durch die Peenestraße und im Westen durch ein Ferienhausgebiet (Bebauungsplangebiet Nr. 1) begrenzt. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Sauzin weist den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz als Fläche für die Landwirtschaft gern. § 5 BauGB aus. Damit ist der Bebauungsplanes Nr. 3 nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan war im Zuge der Berichtigung anzupassen.
In der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sauzin wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 als Wohnbaufläche gern. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO ausgewiesen.
Der Beschluss über die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „ Der Amtsbote Am Peenestrom".
Jedermann kann die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a im Fachdienst Stadtentwicklung, Zimmer K104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird die wirksame 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz auf der Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de, Bürgerservice, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sauzin geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Sauzin, den 03.05.2023