Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz umfasst die Flurstücke 49/3, 49/14 und 49/11 der Flur 2 der Gemarkung Ziemitz mit einer Fläche von rd. 1.649 m2. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand des Ortsteils Ziemitz. Es wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden durch die Peenestraße und im Westen durch ein Ferienhausgebiet (Bebauungsplangebiet Nr. 1) begrenzt.Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Auf Grund des § 13b des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V Nr. 5, S. 102 ff.) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.11 (GVOBI. M-V S. 323) wird enrsprechend der Beschlussfassung der Gemeinde Sauzin vom 02.05.2023 die Satzung über den Bebauungsplans Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen.
Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „ Der Amtsbote Am Peenestrom".
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz und die Begründung dazu, ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a im Fachdienst Stadtentwicklung, Zimmer K104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet nördlich der Peenestraße" OT Ziemitz mit Begründung auf der Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de, Bürgerservice, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sauzin geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Sauzin, den 03.05.2023