Übersichtsplan BP Nr. 11 "Bildungszentrum Klein Jasedow - südlich der Alten Dorfstraße" OT Klein Jasedow
Die Stadtvertretung Lassan beschloss mit Beschluss Nr. 09-B 2024-081 in der Sitzung vom 02.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Bildungszentrum klein Jasedow - südlich der Alten Dorfstraße“ OT Klein Jasedow.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 35 und teilweise die Flurstücke 31, 32, 33 und 37 der Flur 3 der Gemarkung Klein Jasedow und teilweise das Flurstück 37 der Flur 5 der Gemarkung Waschow und hat eine Größe von 2,03 ha. Es befindet sich überwiegend südlich der Alten Dorfstraße. Es handelt sich um eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Als Planungsziele werden benannt:
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Bildungszentrums mit Grundschule und Sekundarschule für bis zu 120 schulpflichtige Kinder sowie dessen dazugehörige Nebenanlagen und Nebengebäude (z.B. Atelier und Werkstätten) |
| - | Schaffung von 20 temporären Wohneinheiten für Schüler und Lehrkräfte |
| - | Schaffung von 12 Wohneinheiten zum Dauerwohnen |
Der Bebauungsplan Nr. 11 „Bildungszentrum Klein Jasedow - südlich der Alten Dorfstraße“ OT Klein Jasedow soll gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.
Zur Sicherung des Planverfahrens (Erarbeitung B-Plan und Änderung FNP), seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Stadt Lassan und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 ist der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB (sog. Parallelverfahren) zu ändern/neu aufzustellen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amtampeenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Lassan, 17.04.2024