Übersichtsplan: Bebauungsplan Nr. 42 "Wohngebiet Mittelfeld - südlich der Waldstraße"
Das Plangebiet des BP Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld - südlich der Waldstraße“ umfasst die Flurstücke 78, 79, 80, 81, 82 und 83, Teilflächen der Flurstücke 45/1 und 84/1 der Flur 29 sowie das Flurstück 113, Flur 6 der Gemarkung Wolgast und hatte eine Größe von ca. 3,63 ha. Das Plangebiet befindet sich südlich der Waldstraße.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld - südlich der Waldstraße“ ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO zur Schaffung von ca. 73 Wohneinheiten
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung vom 05.05.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld - südlich der Waldstraße" der Stadt Wolgast bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung von 03-2025 und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld - südlich der Waldstraße" bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung von 03-2025 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 02.06.2025 bis 04.07.2025
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 42 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 42 unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Wolgast, 07.05.2025