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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 5/2025
Aus der Verwaltung
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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Laut Unfallverhütungsvorschrift, VSG 4.7, § 9 für Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, muss der Friedhofsträger mindestens einmal jährlich alle Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüfen.

Alle Friedhofsnutzer sollen so vor Gefahren, die von schadhaften oder nicht standsicheren Grabmalen ausgehen, bewahrt werden.

Die Überprüfungen werden voraussichtlich ab dem 16. Juni auf den Friedhöfen der Stadt Wolgast und analog auf den kommunalen Friedhöfen der Gemeinden des Amtes Am Peenestrom stattfinden. Die Standfestigkeitsprüfung wird durch das Ing.-Büro Neumann KMD - Kommunale Dienstleistungen aus 19322 Wittenberge durchgeführt.

Neben dem Eigentümer des Friedhofes muss auch der Inhaber der Grabstelle den darauf errichteten Grabstein regelmäßig darauf hin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen. Für eventuelle Schäden, die durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht werden, haften die Verantwortlichen.

Parallel zur Grabsteinkontrolle wird auch der gegenwärtige Pflegezustand der Gräber gemäß der Friedhofsatzung überprüft. Bei Handlungsbedarf werden die Grabstellennutzungsberechtigten informiert.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.

Tel.: 03836 202860

E-Mail: friedhof@stadt-wolgast.de

Wolgast, Mai 2025

Die Friedhofsverwaltung