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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 5/2026
Aus der Verwaltung
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Die Stadt Wolgast schreibt folgendes Grundstück nach Gebot zum Verkauf aus:

Gemarkung Wolgast

Flur 19

Flurstück 86 zur Größe von 179 m²

Flurstück 85/4 zur Größe von 45 m²

gelegen in 17438 Wolgast, Badstubenstraße 10.

Umgebung

Die Stadt Wolgast mit ca. 12.000 Einwohnern wird begünstigt durch die Lage am Peenestrom und die Nähe zur Ostsee sowie zum Greifswalder Bodden. Die Stadt wird dadurch touristisch frequentiert und ist Ansiedlungsgebiet für mittelständische Gewerbegebiete. Es sind Kindertagesstätten, Schulen, Arztpraxen, Banken, Gastronomie und Einrichtungen der Grundversorgung vorhanden.

Grundstücksinformationen

Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Wolgast.

Sonstige Grundstückinformationen aus der Bauleitplanung

Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 27 „Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten in der Stadt Wolgast“. Weiter liegen die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungs-, Erhaltungs- und der Stellplatzsatzung der Stadt Wolgast. Bebauungspläne und Satzungen können online auf der Internetseite der Stadt Wolgast unter folgenden Links eingesehen werden: Ortsrecht und Flächennutzungs-/ Bebauungspläne.

Besonderheiten

Im hinteren Bereich des Grundstücks muss eine Hangsicherung vorgenommen werden. Dazu wurden bereits vorbereitende Planungen zur Errichtung einer Stützmauer durch die Stadt Wolgast getätigt. Die Planungsunterlagen können gegen Erstattung der bereits entstandenen Kosten übernommen werden. Die Kosten dazu belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 6.661,95 €.

Eine bereits vorhandene Mauer, welche sich im vorderen Grundstücksbereich, angrenzend an den Gehwegbereich, des Nachbargrundstücks Badstubenstraße 9 befindet und zum Teil auf das Flurstück 85/4 überragt, darf bei Bauarbeiten nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden und ist durch eine Fachfirma zu sichern bzw. zu versiegeln (siehe beigefügte Fotos).

Die Einfriedung zum angrenzenden Nachbargrundstück Badstubenstraße 9 muss in voller Länge neu hergestellt werden.

Erschließung

Das Grundstück befindet sich im östlichen Teil des Stadtzentrums von Wolgast. Die Badstubenstraße ist eine Gemeindestraße mit Anlieger- und Durchgangsverkehr.

Das Grundstück ist erschlossen. Anschlüsse für Wasserversorgung, Elektroversorgung, Erdgas und Telefon sind im Straßenbereich „Badstubenstraße“ vorhanden.

Kaufgebote

Das Grundstück wird zum Mindestkaufpreis von 95,00 Euro/m² (sanierungsbeeinflusster Endwert laut Bodenrichtwertkarte des Landkreises Vorpommern-Greifswald) ausgeschrieben.

Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Käufer sämtliche Nebenkosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Kosten für die bereits erfolgte Vermessung etc.) zu tragen. Die Vermessungskosten einschließlich der Fortführung ins Liegenschaftskataster belaufen sich dabei auf eine Summe von 2.653,97 Euro.

Die Stadt Wolgast behält sich vor, im abzuschließenden Kaufvertrag folgende Vereinbarungenaufzunehmen:

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eine Bauverpflichtung, wonach sich der Erwerber verpflichtet das Grundstück innerhalb von 3 Jahren ab Besitzübergang mit einem Wohnhaus zu bebauen sowie ferner die Hangsicherung im hinteren Bereich des Grundstücks in Form der Errichtung einer Stützmauer vorzunehmen. Dieses Recht wird grundbuchlich gesichert,

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eine Mehrerlösklausel zugunsten der Stadt bei Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb der nächsten 10 Jahre,

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die bereits bestehende Mauer, welche sich im vorderen Grundstücksbereich, angrenzend an den Gehwegbereich, des Nachbargrundstücks Badstubenstraße 9 befindet und zum Teil auf das Flurstück 85/4 überragt, darf bei Bauarbeiten nicht beeinträchtigt oder beschädigt werden und ist durch eine Fachfirma zu sichern bzw. zu versiegeln.

Antragsunterlagen

Kaufgebote senden Sie bitte im verschlossenen Umschlag, mit dem Vermerk „Ausschreibung Badstubenstraße 10 in Wolgast“ an:

Amt Am Peenestrom

GB III Grundstücksmanagement

Burgstraße 6

17438 Wolgast.

Das Kaufgebot sollte Angaben über die beabsichtigte Nutzung, das geplante Bauvorhaben und einer etwaigen notwendigen Finanzierung (mit Angaben zur Höhe der Finanzierung) enthalten.

Als Anlage zum Kaufantrag sind beizufügen:

Kopie Ausweisdokumente:

Personalausweis oder Reisepass,

bei Gesellschaften – aktuelle Registerauszüge

Bebauungskonzept:

Baubeschreibung, Ansichten, Kostenschätzung nach DIN 276

Finanzierungskonzept:

einschließlich grundsätzliche Interessensbekundung durch die finanzierende Bank

Terminkette:

Darlegung der geplanten Umsetzung des Bauvorhabens

Bei Rückfragen können sie sich gern an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Katja Kurzmann, wie folgt wenden:

Tel: 03836 251-170

Fax: 03836 251-4-170

E-Mail: katja.kurzmann@wolgast.de

Sonstiges

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Wolgast. Die Stadt Wolgast behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Wolgast ausgeschlossen. Die Stadt kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts verlangen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB/VOL. Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erhalten Sie unter https://www.wolgast.de/datenschutzerklaerung.