Der Planbereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg" befindet sich im Norden der Stadt Wolgast östlich der Landesstraße L262. Der Änderungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg" hat eine Größe von 4,85 ha. Der Planbereich grenzt westlich an die Krösliner Straße und nördlich und östlich an Wald. Er umfasst das Flurstück 19/6 (teilweise) der Flur 30 in der Gemarkung Wolgast.
Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg" wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung vom 05.06.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Poppelberg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und des Entwurfes der Begründung in der Fassung von 05-2023 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 13 Abs.3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umweltbericht nach § 3 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4 c ist nicht anzuwenden. Gemäß § 13 Abs.2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Poppelberg" und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 03.07.2023 bis 07.08.2023
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Fachdienst Stadtentwicklung der Stadt Wolgast im Flur der 1. Etage des Kornspeichers, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Poppelberg" schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Poppelberg" unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Stadtentwicklung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen", sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Wolgast, 09.06.2023