Gem. § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen. Gem. § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Die Satzungen können miteinander verbunden werden. Die Gemeinde Krummin verfügt über eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Ziffer 1 und 3 BauGB.
Es wird beabsichtigt die Ergänzung- und Klarstellungssatzung für den Ortsteil Krummin zu ändern. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Krummin kann für eine Änderung Anträge oder Vorschläge einreichen. Diese sind an den FD Bauverwaltung/ -planung der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom), Burgstraße 6, 17438 Wolgast oder per E-Mail an anne.lafin@wolgast zu richten.
Die aktuelle Satzung ist im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www. wolgast.de unter Bürgerservice >Ortsrecht >Gemeinde Krummin >Fachbereich 4 Bau und Planung einsehbar.