Übersichtskarte BP Nr. 14 "Am Achterwasser I"
Das Plangebiet mit einer Größe von ca.0,20 ha umfasst die Flurstücke 102/23 und 102/29, sowie teilweise die Flurstücke 102/27 und 78/10 der Flur 1 der Gemarkung Lütow. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Am Achterwasser. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“ erfolgt nach § 2ff. BauGB.
Die Gemeindevertretung Lütow billigte in der Sitzung am 07.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“ und die Begründung Stand 09-2023 mit der Änderung auf max. 1 Dauerwohneinheit in TF 1 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Lütow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“, die Begründung mit der Umweltbericht und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie den nach Einschätzung der Gemeinde Lütow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 01.07.2024 bis 05.08.2024
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Achterwasser I“ schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I“ unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:
| Schutzgüter | Art der Umweltinformation (Quelle) | - Inhalt |
| Mensch und menschliche Gesundheit | ||
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| Tiere und Pflanzen einschließlich biologische Vielfalt | ||
| FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Artenschutz | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wird zur Kenntnis genommen |
| Eingriffsregelung | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Bilanzierung wird bestätigt |
| Wald | Forstamt Neu Pudagla | - Belange werden nicht berührt |
| Fläche | ||
| Landwirtschaft | StALU | - Agrarstrukturelle Belange stehen nicht entgegen |
| Boden | ||
| Bergbau | Bergamt Stralsund | - Belange werden nicht berührt |
| Wasser | ||
| Grundwasser | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Schutz des Grundwassers bei Bauarbeiten ist zu beachten |
| Oberflächengewässer | Wasser- und Bodenverband Insel Usedom-Peenestrom | - Belange werden nicht berührt |
| Überflutungsgefährdung | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Geltungsbereich liegt im Bereich für mittlere Hochwasserereigniswahrscheinlichkeit (HQ100) |
| Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt | - Keine Küstenschutzanlagen am Standort vorhanden oder geplant - Schutzmaßnahmen in Form von entsprechenden Festsetzungen erforderlich | |
| Klima und Luft | ||
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| Landschaftsbild | ||
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| Kulturgüter | ||
| Bodendenkmalpflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Belange werden nicht berührt |
| Baudenkmalpflege | Landkreis Vorpommern-Greifswald | - Belange werden nicht berührt |
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Lütow einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Lütow, 22.05.2024