Ab der 26. Kalenderwoche werden die diesjährigen Überprüfungen der Standfestigkeit von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Wolgast und analog auf den Friedhöfen der Gemeinden des Amtes Am Peenestrom stattfinden.
Zweck dieser Überprüfung ist der Schutz aller Friedhofsbenutzer vor Gefahren, die von schadhaften oder nicht standsicheren Grabmalen ausgehen.
Laut Unfallverhütungsvorschrift, VSG 4.7, § 9 für Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, sind Friedhofsträger hierzu einmal jährlich verpflichtet.
Auf den Wolgaster Friedhöfen, dem Friedhof der Gemeinde Buddenhagen und auf dem Friedhof der Gemeinde Krummin wird die Standfestigkeitsprüfung durch das Ing.-Büro Neumann KMD – Kommunale Dienstleistungen aus 19322 Wittenberge durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass neben dem Friedhofsträger auch der Inhaber der Grabstelle regelmäßig überprüfen muss, ob der darauf errichtete Grabstein erkennbare oder versteckte Mängel bzgl. seiner Standsicherheit aufweist. Für eventuelle Schäden, die durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht werden, haften die Verantwortlichen.
Parallel zur Grabsteinkontrolle wird auch der gegenwärtige Pflegezustand der Gräber gemäß der Friedhofsatzung überprüft. Bei Handlungsbedarf werden die Grabstellennutzungsberechtigten informiert.
E-Mail: friedhof@stadt-wolgast.de
Tel.: 03836/202860
Wolgast, Juni 2024