Übersichtsplan BP Nr. 15 "Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser" OT Lütow
Die Gemeindevertretung Lütow beschloss in der Sitzung vom 15.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser“ OT Lütow.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 78/1, 78/2, 101/2, 101/3, 102/11, 102/12, 102/13,102/14, 102/15, 102/17, 102/18, 102/25, 102/28, 107/2, 107/3, 107/4 und 107/5 und teilweise die Flurstücke 78/3, 78/10, 101/4,102/19 und 102/26 der Flur 1 der Gemarkung Lütow. Es hat eine Größe von ca. 0,56 ha und befindet sich im OT Lütow. Es umfasst den größten Teil der zum Erholungsverein „Zum Gnitz“ e.V. gehörenden Grundstücke und wird im Süden durch die Straße Am Achterwasser sowie im Osten, Westen und Norden durch Wohn- und Ferienhausbebauung begrenzt. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebiets (SO) Erholung mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet gemäß § 10 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Bebauungsplan Nr. 15 „Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser“ soll gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch Auslegung der Vorentwurfsunterlagen erfolgen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Lütow, 22.05.2024