Übersichtsplan 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten OT Sauzin
Das Plangebiet der umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 114/18 der Flur 1 der Gemarkung Sauzin. Das Flurstück 114/18 liegt am nördlichen Ortsrand. Es wird im Norden und Süden durch Wohnbebauung sowie im Osten durch die Wolgaster Straße begrenzt. Der westliche Teil des Grundstückes soll als Ergänzungsgebiet in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung aufgenommen werden. Das Ergänzungsgebiet hat eine Fläche von rd. 376 m². Ziel der Planergänzung ist die Schaffung von Baurecht für Nebenanlagen in Ergänzung der Hauptnutzung.
Die Gemeindevertretung Sauzin billigte in der Sitzung am 18.03.2025 den Entwurf der der 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sauzin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 01-2025 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.
Der Entwurf der 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sauzin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der Fassung von 01-2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sauzin schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Sauzin unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Sauzin einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.