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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 6/2025
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Gemeinde Lütow über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 15 „Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser“

Übersichtsplan BP Nr. 15 "Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser" OT Lütow

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr 15 „Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser“ umfasst die Flurstücke 78/1, 78/2, 101/2, 101/3, 102/11, 102/12, 102/13,102/14, 102/15, 102/17, 102/18, 102/25, 102/28, 107/2, 107/3, 107/4 und 107/5 und teilweise die Flurstücke 78/3, 78/10, 101/4,102/19 und 102/26 der Flur 1 der Gemarkung Lütow. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,56 ha und befindet sich im OT Lütow. Es umfasst den größten Teil der zum Erholungsverein „Zum Gnitz“ e.V. gehörenden Grundstücke und wird im Süden durch die Straße Am Achterwasser sowie im Osten, Westen und Norden durch Wohn- und Ferienhausbebauung begrenzt. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebiets (SO) Erholung mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet gemäß § 10 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Planung wird nach § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.

Die Gemeindevertretung Lütow billigte in der Sitzung am 06.05.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser“ mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der vorliegenden Fassung von 01-2025 nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wochenendhausgebiet an der Straße Am Achterwasser“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der vorliegenden Fassung von 01-2025 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 30.06.2025 bis 05.08.2025

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast (geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom) im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 15 unberücksichtigt bleiben.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Stadtentwicklung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Gemeinde Lütow einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.