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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 6/2026
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Stadt Wolgast über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 "Agri-PVA OT Pritzier - westlich der Ortslage Pritzier"

Übersichtsplan 03-2026 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 "Agri-PV OT Pritzier - westlich der Ortslage Pritzier"

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Agri-PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“ wird von ursprünglich ca. 60 Hektar auf ca. 30,5 Hektar reduziert. Der reduzierte Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung vom 08.06.2026 der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Agri-PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“ der Stadt Wolgast mit einem reduzierten Geltungsbereich von nunmehr ca. 30 Hektar sowie die dazugehörige Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung einschließlich Umweltbericht, Biotopkartierung, Ergebnisbericht faunistische Erfassung, Geotechnischen Bericht und Gutachterlicher Stellungnahme zur Blendwirkung, Agri-PV-Konzept, Vorhaben- und Erschließungsplan und den nach Einschätzung der Stadt Wolgast wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung von 03-2026 und beschloss die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 4a Abs. 3 BauGB.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Agriphotovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.

Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dies betrifft maßgeblich die Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs sowie die darauf basierenden Anpassungen in der Planung und den Gutachten.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern. Auch hier wird die Frist auf 14 Tage verkürzt.

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 „Agri-PVA OT Pritzier – westlich der Ortslage Pritzier“ der Stadt Wolgast Stand 03-2026, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), Begründung einschließlich Umweltbericht, Biotopkartierung, Ergebnisbericht faunistische Erfassung, Geotechnischen Bericht und Gutachterlicher Stellungnahme zur Blendwirkung, Agri-PV-Konzept, Vorhaben- und Erschließungsplan und den nach Einschätzung der Stadt Wolgast wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

vom 22.06.2026 bis 06.07.2026

während der folgenden Zeiten:

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Beteiligung der Öffentlichkeit beschränkt sich somit auf die am Entwurf vorgenommene Änderung.

Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Es liegen folgende Arten der umweltbezogenen Informationen zur Einsichtnahme vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

Lärm- und Lichtimmissionen (Blendung, bauzeitlicher Lärm) wurden geprüft; erhebliche oder gesundheitsrelevante Belastungen sind nicht zu erwarten.

Wohnbebauung in mindestens 270m Abstand zum Planungsraum; Entfernung zum möglichen Batteriespeicher mindestens 570 m; dadurch keine negativen Auswirkungen.

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Weitere Gesundheitsrisiken (z. B. elektromagnetische Felder) sind aufgrund technischer Standards und großer Abstände ausgeschlossen.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch, Gutachterliche Stellungnahme zur Einschätzung potenzieller Blendwirkungen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

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Der Geltungsbereich umfasst überwiegend intensiv genutztes Ackerland mit geringer Bedeutung für Pflanzen und Tiere; hochwertige Biotope sind nicht betroffen.

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Gesetzlich geschützte Biotope und Gehölzstrukturen liegen außerhalb des Geltungsbereichs und bleiben vollständig erhalten.

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Für geschützte Tier- und Pflanzenarten sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten; artenschutzrechtliche Konflikte werden durch Maßnahmen vermieden.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Artenschutzfachbeitrag, Ergebnisbericht faunistische Kartierung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

Der Geltungsbereich umfasst überwiegend intensiv genutzte Ackerböden mit geringer natürlicher Bodenfruchtbarkeit (durchschnittlich 16 Bodenpunkte).

Böden mit hoher Schutzwürdigkeit (insbesondere Moorböden) wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen und nicht überplant.

Durch die rammgegründete Aufständerung der Agri-PV-Anlage erfolgt keine dauerhafte Versiegelung; erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden, Geotechnischer Bericht

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

Der Geltungsbereich umfasst ca. 30,5 ha intensiv genutzter Ackerflächen mit geringer Bedeutung und ohne hochwertige Flächentypen.

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Ökologisch wertvolle Flächen (z.B. Moore, Biotope) wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen und nicht beansprucht.

Landwirtschaftliche Nutzung bleibt weitgehend erhalten (≥ 85% nutzbar).

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche, Landwirtschaftliches Nutzungskonzept

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

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Der Geltungsbereich liegt überwiegend in der Trinkwasserschutzzone III, kleinflächig auch in Schutzzone II; besondere Anforderungen an den Grundwasserschutz werden berücksichtigt.

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Durch die rammgegründete Bauweise ohne flächige Versiegelung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Grundwasserneubildung oder -qualität zu erwarten.

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Vorhandene Gräben und Gewässerrandstreifen bleiben erhalten; bauliche Anlagen werden außerhalb der Unterhaltungsstreifen angeordnet.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser, Begründung zum Punkt Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

Keine relevanten Luftschadstoffemissionen durch den Betrieb der Agri-PV-Anlage; bauzeitliche Emissionen sind nur vorübergehend.

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Das Vorhaben trägt durch die Erzeugung erneuerbarer Energie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zum Klimaschutz bei.

Durch die geringe Bodenversiegelung und offene Bauweise sind keine nachteiligen Auswirkungen auf das Lokalklima zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Luft und allgemeiner Klimaschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Der Planungsraum liegt in einer landwirtschaftlich geprägten, vorbelasteten Landschaft ohne besondere landschaftsästhetische Bedeutung.

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Die Anlage ist aufgrund der großen Abstände zur Wohnbebauung und vorhandener Landschaftselemente (Wald, Gehölze) nur eingeschränkt wahrnehmbar.

Durch niedrige Bauhöhen und eine geplante Sichtschutzhecke werden visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes weiter reduziert.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Im Geltungsbereich sind Bodendenkmale bekannt.

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Durch Hinweise und gesetzliche Regelungen zum Umgang mit archäologischen Funden ist der Schutz der Kulturgüter sichergestellt.

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Erhebliche Beeinträchtigungen von Kultur- oder sonstigen Sachgütern sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, Begründung zum Denkmalschutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Im Geltungsbereich werden keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete (NSG, LSG, Natura2000) in Anspruch genommen.

Die nächstgelegenen Natura-2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete „Peenestrom/Achterwasser“) liegen in ca. 2,5 km Entfernung; Beeinträchtigungen sind ausgeschlossen.

Aufgrund der großen Entfernung und fehlender Wirkpfade sind keine erheblichen Auswirkungen auf Schutzgebiete oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung zu erwarten

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Wolgast, 09.06.2026

 

 

 

Martin Schröter
Bürgermeister