Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung vom 11.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Wehrland gem. § 34 Abs. 4 BauGB.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Amt Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Zemitz, 10.06.2025