Übersichtsplan BP Nr. 43 "am Schanzberg I - westlich der Leeraner Str."
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 83/15 der Flur 11 der Gemarkung Wolgast und hat eine Größe von ca. 1500 m². Es befindet sich westlich an der Leeraner Straße. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer Lagerhalle mit Sozial- und Büroräumen einschl. Werkstatt und betriebsbedingtem Wohnen unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege. Die Planung wird nach §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Im Bauleitplanverfahren soll geprüft werden, ob die Anordnung eines Rechtsabbiegerpfeils angeordnet werden kann.
Die Stadtvertretung billigte in der Sitzung vom 08.06.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 43 "Am Schanzberg I – westlich der Leeraner Straße" der Stadt Wolgast bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung in der vorliegenden Fassung von 03-2026 und beschloss die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 "Am Schanzberg I – westlich der Leeraner Straße“ der Stadt Wolgast Stand 03-2026, bestehend aus Plan mit Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie der Begründung wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 27.07.2026 bis 31.08.2026
während der folgenden Zeiten:
| Montag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
| Freitag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
im Rathaus der Stadt Wolgast im Kornspeicher, 1. Etage, FD Bauverwaltung/-planung, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 43 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 43 unberücksichtigt bleiben.
Die DIN Vorschriften, sowie weitere gesetzliche Grundlagen, auf die in den Auslegungsunterlagen Bezug genommen wird, stehen im Fachdienst Bauverwaltung/-planung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“, sowie die Auslegungs- und Beteiligungsunterlagen unter Bürgerservice; Flächennutzungs-/ Bebauungspläne und dem Link aktuelle Beteiligungsverfahren Stadt Wolgast einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Die Daten werden zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens (Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen) erhoben und verarbeitet. Die abgegebenen Stellungnahmen werden in den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung beratend behandelt. Sofern Sie hierzu eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erhalten möchten, ist die Angabe Ihrer Adressdaten erforderlich.
Wolgast, 02.07.2026