Die Gemeindevertretung Buggenhagen beschloss in der Sitzung vom 22.06.2023 mit Beschluss-Nr. 10-B 2023-035 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow - nördlich des Straßensees" OT Wangelkow.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 31/1, 34, 35, 37 und 38 sowie teilweise die Flurstücke 21, 22/1, 31/4, 32/1, 73/3 und 74 der Flur 1 der Gemarkung Wangelkow und hat eine Fläche von ca. 1,8 ha. Das Plangebiet befindet sich im süd-östlichen Teil des Ortes Wangelkow. Nördlich wird das Plangebiet durch die Straße Wangelkow begrenzt, südlich durch den Straßensee. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Aufstellung ist, den Bereich durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes einer geordneten städtebaulichen und landschaftsverträglichen Entwicklung zuzuführen. Folgende grundlegende
Planungsziele werden für den Bebauungsplan Nr. 2 definiert:
Sondergebiet Erholung mit Zweckbestimmung Campingplatzgebiet gemäß § 10 BauNVO mit bis zu 15 Stellplätzen. Zugelassen werden folgende Nutzungen: Standplätze für Zelte, Wohnmobile, Caravan, Wohnanhänger und Wohnwagen sowie Standplätze für Kinder- und Jugendgruppen Nebengebäude und Anlagen zur Ergänzung der Hauptnutzungen wie Haus- und Hofwerkstatt, Sanitäranlage, Schuppen, öffentliche Besucherparkplätze und Stellplätze für Pkw
Allgemeines Wohngebiet gern. § 4 BauNVO mit einer Kapazität von 7 WE (Wohn- und Vereinszwecke, vier Ferienwohnungen und ein Verkaufsraum) mit max. 1 VG.
Schaffung von Baurecht für eine Scheune und bis zu 6 Kleinsthäuser (Tinyhouses)
Bau einer Photovoltaikanlage auf dem vorhandenen Stallgebäude
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 erfolgt nach § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB). Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen.
Zur Sicherung des Planverfahrens (Erarbeitung B-Plan und Änderung FNP), seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Gemeinde Buggenhagen und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Buggenhagen gem. § 8 Abs. 3 BauGB (sog. Parallelverfahren) zu ändern.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amtampeenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen" einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bolan.oeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Buggenhagen, 11.07.2023