Die Gemeinde Buggenhagen schreibt nachfolgendes Grundstück zum Verkauf aus:
Gemarkung Jamitzow Flur 1 Flurstück 37
zur Größe von 3.624 m²
Objektbeschreibung:
Das unbebaute Grundstück befindet sich in der Gemeinde Buggenhagen im OT Jamitzow.
Auf dem Grundstück ist Baumbestand vorhanden.
Für die Errichtung einer Zufahrt/Überfahrt sind Absprachen mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85A, 17489 Greifswald zu führen.
Eigentümer der Straßenverkehrsfläche ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Anschlüsse für Wasserversorgung, Erdgas und Telefon sind nicht vorhanden. Über das Grundstück verläuft im vorderen Bereich eine Leitung der E.DIS für die Stromversorgung.
Diese ist zu übernehmen und zu dulden. Auf Verlangen des Versorgungsträgers ist zu dessen Gunsten eine Dienstbarkeit durch Eintragung in das Grundbuch zu bestellen.
Das Grundstück ist nicht verpachtet.
Umgebung
Die Gemeinde Buggenhagen mit den Ortsteilen Jamitzow, Klotzow und Wangelkow befindet sich im Lassaner Winkel und liegt etwa 3 km südlich von Lassan im Naturpark Insel Usedom.
Buggenhagen ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern Greifswald.
Sie wird seit 01.01.2015 vom Amt Am Peenestrom mit Sitz in Wolgast verwaltet.
Südlich der Gemeinde verläuft der Peenestrom.
Von Buddenhagen aus erreicht man über Pinnow fahrend die Insel Usedom und die Kreisstadt Anklam.
Eine große Besonderheit der Gemeinde ist die unberührte Natur. Rad- und Wanderwege laden zu vielen Ausflügen ein.
Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 9,50 €/m², also mithin bei einer Grundstücksgröße von 3.624 m² = 34.428,00 €.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber sämtliche Nebenkosten(Notar- und Gerichtskosten etc.) zu tragen.
Der Kauf des Grundstückes ist mit einer Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren ab Beurkundung verbunden.
Der Vertrag enthält außerdem eine Mehrerlösklausel zugunsten der Gemeinde bei einer Weiterveräußerung innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Kaufanträge senden Sie bitte an das:
| Amt Am Peenestrom |
| Gebäude- und Grundstücksmanagement |
| Burgstraße 6 |
| 17438 Wolgast |
| Tel: 03836 251-106 |
| Fax:03836 251-4-106 |
| E-Mail: katja.kurzmann@wolgast.de |
Der Kaufantrag sollte einen Nutzungszweck beinhalten.
Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.
Die Gemeinde Buggenhagen behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Gemeinde Buggenhagen ausgeschlossen.
Die Gemeinde kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts verlangen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdinungsordnung VOB/VOL.
Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erhalten Sie unter
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