Laut Unfallverhütungsvorschrift, VSG 4.7, § 9 für Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, muss der Friedhofsträger mindestens einmal jährlich alle Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüfen.
Alle Friedhofsnutzer sollen so vor Gefahren, die von schadhaften oder nicht standsicheren Grabmalen ausgehen, bewahrt werden.
Aus organisatorischen Gründen wurde die Standfestigkeitsprüfung der Grabmale in diesem Jahr vom Frühjahr in den Herbst verschoben.
Die Prüfung erfolgt mittels elektronisch geeichtem Prüfgerät durch die Firma Neumann KMD-Ing. Büro aus 19322 Wittenberge.
Die Überprüfungen werden voraussichtlich ab der 38. Kalenderwoche auf den Wolgaster Friedhöfen, analog auch auf dem Friedhof der Gemeinde Krummin, stattfinden.
Neben dem Eigentümer des Friedhofes muss auch der Inhaber der Grabstelle den darauf errichteten Grabstein regelmäßig darauf hin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen. Für eventuelle Schäden, die durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht werden, haften die Verantwortlichen.
Parallel zur Grabsteinkontrolle wird auch der gegenwärtige Pflegezustand der Gräber lt. Friedhofsatzung der Stadt Wolgast, Abschnitt V. Gestaltung der Grabstätten, überprüft. Bei Handlungsbedarf werden die Grabstelleninhaber informiert.