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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 8/2024
Aus den Städten und Gemeinden
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Bekanntmachung der Gemeinde Lütow über die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße“ Ortsteil Neuendorf

Übersichtskarte 1. Änderung BP Nr. 11 "Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße"

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße“ hat eine Größe von ca. 0,8 ha und umfasst das Flurstück 91/3 und Teilflächen des Flurstückes 92, 97/1, 97/9 und 97/11 der Flur 12 Gemarkung Neuendorf. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an die Mühlenbergstraße. Das Gebiet wird von einem Gewässer 2. Ordnung geteilt. Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBI. I S. 3634) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V S. 344) in der jeweils zum Zeitpunkt der Satzung gültigen Fassung wird entsprechend der Beschlussfassung der Gemeinde Lütow vom 06.06.2024 die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage Neuendorf an der Mühlenbergstraße“ OT Neuendorf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen.

Der Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße“ wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße“ tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „ Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße“ und die Begründung dazu, ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6 im Fachdienst Bauverwaltung/-planung, Zimmer K 104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird die wirksame 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Erweiterung der Gutsanlage an der Mühlenbergstraße“ mit Begründung auf der Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de, Ortsrecht, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lütow geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Lütow, den 30.07.2024