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Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 8/2025
Aus den Städten und Gemeinden
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Ortübliche Bekanntmachung der Gemeinde Lütow


Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Antrags-/ Geschäftsbuch-Nr. der Vermessungsstelle: 1191/23

Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders

Offentlich bestellter Vermessungsingenieur

Datum: 13.06.2025

Vermessungsobjekt:

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBI. M-V S. 193, 204), durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:

Lütow, Neuendorf W, 12, 61/2

Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)

Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Möskenweg 10a

17454 Zinnowitz

während der Geschäftszeiten Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, in der Zeit vom 04.08.25 bis zum 05.09.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

ES wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung