Übersichtskarte BP Nr. 14 "Am Achterwasser I"
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Am Achterwasser I“ der Gemeinde Lütow mit einer Größe von ca.0,20 ha umfasst die Flurstücke 102/23 und 102/29 sowie teilweise die Flurstücke 102/27 und 78/10 der Flur 1 der Gemarkung Lütow. Das Plangebiet grenzt im Westen an die Straße Am Achterwasser. Die Lage des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 06.Mai 2025 aufgrund der §§ 1 Abs. 3, 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBI. I S. 3634) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V S. 344) in der jeweils zum Zeitpunkt der Satzung gültigen Fassung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I“ OT Lütow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mit Schreiben vom 30.Juni 2026 die Genehmigung Auflagen und Hinweisen (AZ: 01516-26-46) für die Satzung des Bebauungsplans Nr. 14„Am Achterwasser I“ Ortsteil Lütow gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I“ Ortsteil Lütow tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I“ Ortsteil Lütow und die Begründung dazu, ab diesem Tag im Amt Am Peenestrom in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a im Fachdienst Bauverwaltung/-planung, Zimmer K 104 während der Geschäftszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend wird der wirksame Bebauungsplan Nr. 14 „Am Achterwasser I“ Ortsteil Lütow mit Begründung auf der Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amt-am-peenestrom.de, Ortsrecht, unter dem Link Flächennutzungs-/Bebauungspläne eingestellt.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lütow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Lütow, den 09.07.2026