Titel Logo
Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 8/2026
Aus den Städten und Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Stadt Lassan über die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Zeltplatz am Klein Jasedower See“ OT Klein Jasedow

Übersichtsplan 1. Änderung BP Nr. 4 "Zeltplatz An Kleinjasedower See" OT Klein Jasedow

Die Stadtvertretung Lassan beschloss mit Beschluss Nr. 09-B 2026-108 in der Sitzung vom 14.07.2026 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Zeltplatz am Klein Jasedower See“ OT klein Jasedow.

Das Plangebiet der 1. Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,54 ha. Es betrifft die Flurstücke 31 (teilweise), 36 (teilweise), 38 (teilweise), 42 (teilweise), 43, 44 (teilweise) und 45 der Flur 3 in der Gemarkung Klein Jasedow. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Ziel der Änderung ist die Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsziele an veränderte Nutzungsanforderungen. Die südliche Fläche („Wagenburg“) soll als allgemeines Wohngebiet für das Dauerwohnen (Tiny Houses/Wagenburg) festgesetzt werden. Die nördliche Fläche („Zeltplatz“) soll planungsrechtlich für Wohnwagen und Stellplätze gesichert werden. Die Nutzung des bestehenden Sanitärgebäudes wird offiziell zu einem Multifunktionsgebäude erweitert. Eine frostfreie Löschwasserentnahmestelle soll eingerichtet werden.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Zeltplatz am Klein Jasedower See“ OT Klein Jasedow soll gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden ermittelt und in einem Umweltbericht nach § 2a BauGB beschrieben und bewertet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen. Die Unterlagen werden im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Auslegung öffentlich zugänglich gemacht.

Zur Sicherung des Planverfahrens (Erarbeitung B-Plan und Änderung FNP), seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Stadt Lassan und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB (sog. Parallelverfahren) zu ändern.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amtampeenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.