1. Änderung FNP i.V.m. BP Nr. 2 "Ferienlager Wangelkow - nördlich des Straßensees"
Die Gemeindevertretung Buggenhagen beschloss in der Sitzung vom 24.06.2026 mit Beschluss-Nr. 10-B 2026-046 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans i.V.m. dem Bebauungsplan Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des Straßensees“ OT Wangelkow.
Der Geltungsbereich umfasst das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 „Ferienlager Wangelkow – nördlich des Straßensees“ und damit die Flurstücke 31/1 und 35 sowie teilweise die Flurstücke 21, 22/1, 31/4, 32/1, 34, 36/1, 37, 38, 73/3 und 74 der Flur 1 der Gemarkung Wangelkow und hat eine Fläche von ca. 1,8 ha. Südlich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2 befindet sich der Straßensee und westlich der Große Pinnower See. Im Norden wird der Plangeltungsbereich durch die Straße Wangelkow und vorhandene Bebauung, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Süden durch den Straßensee und im Westen durch das gesetzlich geschützte Biotop Trockengebüsch bei Wangelkow begrenzt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird die Fläche neu ausgewiesen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Camping gemäß § 10 BauNVO und als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Verein Wald und Wiese und Biobetrieb Brennesselhof gemäß § 11 BauNVO. Die Planungsziele für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2 befinden sich damit nicht mit den im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Buggenhagen ausgewiesenen städtebaulichen Zielsetzungen in Übereinstimmung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 bedarf somit einer Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt aufgrund der Hauptsatzung der Gemeinde Buggenhagen durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“. Der Beschluss sowie ein Übersichtsplan des Plangebietes liegen ab dem Tag dieser Bekanntmachung im FD Bauverwaltung/-planung, Stadt Wolgast/Amt Am Peenestrom, Burgstraße 6a, 17438 Wolgast, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage des Amtes Am Peenestrom unter www.amtampeenestrom.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen. Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn:
Buggenhagen, 08.07.2026