Titel Logo
Der Amtsbote Am Peenestrom
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Bekanntmachung der Stadt Wolgast über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Urbanes Gebiet an der B 111 im OT Mahlzow"

Übersichtskarte vorhabenbezogener BP Nr. 4 "Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow"

Die Stadtvertretung Wolgast beschloss in der Sitzung vom 30.08.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet an der B 111 im OT Mahlzow".

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 131 und Teilflächen der Flurstücke 132, 133/2, 135, 201, und 202/2 der Flur 1 Gemarkung Mahlzow. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8,3 ha und erstreckt sich östlich im Anschluss der bestehenden Bebauung bis an den geplanten Kreisverkehrsplatz zwischen der alten und der neuen B 111. Die Erschließung des Planbereiches erfolgt über die angrenzende B 111 (Straße der Freundschaft). Die Lage des Planbereiches ist im beigefügten Übersichtplan dargestellt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Ausweisung als Urbanes Gebiet (MU) nach § 6a BauNVO. Geplant ist ein Dienstleistungszentrum auf einer Fläche von 5.900 qm, zwei Wohn- und Geschäftshäuser auf einer Fläche von je 4.400 qm, Einzelhandel auf einer Fläche von 800 qm, eine Regionale Verkaufseinrichtung auf einer Fläche von 600 qm, ein Fast-Food-Restaurant auf einer Fläche von 400 qm, ein Bowling- und Indoor-Spielcenter auf einer Fläche von 4.300 qm, zwei Wohn- und Dienstleitungsgebäude auf einer Fläche von je 1.200 qm, ein zentraler Nachbarschafs- und Begegnungsplatz auf einer Fläche von 4.700 qm sowie ein Reisemobilpark auf einer Fläche von 2,4 ha.

Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Die bestehenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei der Raumordnungsbehörde sind einzuholen und der Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ist festzulegen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung erfolgen.

Der Vorhabenträger muss sich vor dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in einem mit der Stadt abgestimmtem Plan zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten gemäß § 12 BauGB verpflichten.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 ist der Flächennutzungsplan der Stadt Wolgast gem. § 8 Abs. 3 BauGB (sog. Parallelverfahren) zu ändern.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom".

Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen" einzusehen.

Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Wolgast, 05.09.2023