Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 42 "Wohngebiet Mittelfeld - südlich der Waldstraße"
Die Stadtvertretung Wolgast beschloss in der Sitzung vom 09.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld – südlich der Waldstraße“.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 80, 81, 82 und 83, Teilflächen der Flurstücke 45/1 und 84/1 der Flur 29 sowie das Flurstück 113, Flur 6 der Gemarkung Wolgast und hat eine Größe von ca. 2,93 ha. Es befindet sich südlich der Waldstraße. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld – südlich der Waldstraße“ ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO zur Schaffung von ca. 61 Wohneinheiten.
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Wohngebiet Mittelfeld – südlich der Waldstraße“ soll gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgen.
Zur Sicherung des Planverfahrens, seiner Durchführung und der Kostenübernahme ist zwischen der Stadt Wolgast und dem privaten Vorhabenträger ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB zu schließen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt durch Abdruck im Bekanntmachungsblatt „Der Amtsbote Am Peenestrom“.
Ergänzend ist die Bekanntmachung im Internet über die Homepage der Stadt Wolgast unter www.wolgast.de unter dem Link „Bekanntmachungen“ einzusehen.
Zusätzlich sind die Unterlagen im Internetportal des Landes M-V, auf dem Bauleitplanserver M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Wolgast, 10.09.2024