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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Aufforderung zur Besetzung des Wahlausschusses

In Vorbereitung auf die Wahlen am 09.06.2024 und die mögliche Stichwahl am 23.06.2024 (Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters, (m, w, d) in der Gemeinde Wittendörp) ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss setzt sich aus dem Wahlleiter (Vorsitzender) und weiteren Mitgliedern zusammen. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter berufen. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlausschuss ausüben. Niemand darf mehr als ein Amt in der Wahlorganisation ausüben.

Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit darf ablehnen

  1. die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind,
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltag wenigstens 67 Jahre alt sind, und
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie durch Familienpflichten, Krankheit oder sonstigen dringenden Gründen an der Übernahme des Amtes gehindert sind.

Ich fordere hiermit alle in den Wahlgebieten des Amtes Wittenburg vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 09.02.2024 Wahlberechtigte der Wahlgebiete Wittenburg und Wittendörp als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder für den Wahlausschuss vorzuschlagen. Verzichtet eine Partei und Wählergruppe darauf, Vorschläge zu unterbreiten, bleiben die Sitze frei. Meldungen können telefonisch 038852-33114 oder per Mail wulff@stadt-wittenburg.de erfolgen.

gez. Katrin Wulff
Gemeindewahlbehörde