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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pogreß am 21.01.2025

Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,

hiermit möchte Sie der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pogreß zur Mitgliederversammlung

am 21.01.2025 um 19:00 Uhr

im Gemeinderaum, Pogreßer Dorfstraße 7, 19243 Wittendörp/Pogreß einladen.

Tagesordnung:
  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

  2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

  3. Änderungen oder Änderungsvorschläge zur Tagesordnung

  4. Genehmigung der Tagesordnung

  5. Bericht des Vorstandes

  6. Beratung und Beschluss über den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften Mecklenburg-Vorpommern

  7. Beratung und Beschluss, dass die Verpachtung auf den Kreis der jagdpachtfähigen Personen beschränkt werden soll, deren Hauptwohnsitz nicht weiter als 50 km entfernt ist

  8. Beratung und Beschluss über eine jährliche, pauschale Aufwandsentschädigung des Vorstands

  9. Aufhebung des bisherigen Pachtvertrages, Beratung und Beschluss

  10. Erörterung der Pachtangebote für das Revier Wittendörp/Pogreß

  11. Vorstellung der Pachtbewerber

  12. Abstimmung und Beschluss über die Pachtbedingungen und den Neuabschluss für das Revier Wittendörp/Pogreß

  13. Verschiedenes/Sonstiges

Die Einladung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 BJagdG i.V.m § 8 LJagdG M-V. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pogreß gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

Hinweis zur Vertretungsvollmacht:

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten.

Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, dieser darf höchstens zwei andere Personen vertreten.

Personengesellschaften, Miteigentum, Erbengemeinschaften können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Das Stimmrecht kann nur einheitlich und als eine Stimme ausgeübt werden. In jedem Fall ist die Vertretungsvollmacht zu jeder Versammlung der Jagdgenossen schriftlich neu zu erteilen.

(Satzung § 5 Abs. 3, 4, 5)

Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 18:30 Uhr). Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Wir bitten die Jagdpachtbewerber, ihre Angebote bis zum 10.01.25 bei Herrn Harmut Escher, Dümmer Weg 5, 19243 Wittendörp/Pogreß, schriftlich einzureichen.

Mit freundlichem Gruß

gez. Hartmut Escher
Jagdvorstand

Bekanntmachungsvermerk:

Veröffentlicht am 10.12.2024 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen.de.

Damit rechtskräftig bekannt gemacht ab dem 11.12.2024.