Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,
hiermit möchte Sie der Vorstand der Jagdgenossenschaft Pogreß zur Mitgliederversammlung
am 21.01.2025 um 19:00 Uhr
im Gemeinderaum, Pogreßer Dorfstraße 7, 19243 Wittendörp/Pogreß einladen.
Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
Änderungen oder Änderungsvorschläge zur Tagesordnung
Genehmigung der Tagesordnung
Bericht des Vorstandes
Beratung und Beschluss über den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und Beschluss, dass die Verpachtung auf den Kreis der jagdpachtfähigen Personen beschränkt werden soll, deren Hauptwohnsitz nicht weiter als 50 km entfernt ist
Beratung und Beschluss über eine jährliche, pauschale Aufwandsentschädigung des Vorstands
Aufhebung des bisherigen Pachtvertrages, Beratung und Beschluss
Erörterung der Pachtangebote für das Revier Wittendörp/Pogreß
Vorstellung der Pachtbewerber
Abstimmung und Beschluss über die Pachtbedingungen und den Neuabschluss für das Revier Wittendörp/Pogreß
Verschiedenes/Sonstiges
Die Einladung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 BJagdG i.V.m § 8 LJagdG M-V. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pogreß gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, dieser darf höchstens zwei andere Personen vertreten.
Personengesellschaften, Miteigentum, Erbengemeinschaften können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Das Stimmrecht kann nur einheitlich und als eine Stimme ausgeübt werden. In jedem Fall ist die Vertretungsvollmacht zu jeder Versammlung der Jagdgenossen schriftlich neu zu erteilen.
(Satzung § 5 Abs. 3, 4, 5)
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 18:30 Uhr). Bitte halten Sie Ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Wir bitten die Jagdpachtbewerber, ihre Angebote bis zum 10.01.25 bei Herrn Harmut Escher, Dümmer Weg 5, 19243 Wittendörp/Pogreß, schriftlich einzureichen.
Mit freundlichem Gruß
Bekanntmachungsvermerk:
Veröffentlicht am 10.12.2024 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen.de.
Damit rechtskräftig bekannt gemacht ab dem 11.12.2024.