Abb.1: Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in Ihrer öffentlichen Sitzung vom 29.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ der Stadt Wittenburg gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der ca. 4,6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ befindet sich südöstlich gelegen am Rand der Stadt Wittenburg und umfasst die Flurstücke 25/1, 25/2 und 25/4 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg sowie das Flurstück 28/5 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird hiermit der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ der Stadt Wittenburg ortsüblich bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat am 11.12.2024 in ihrer öffentlichen Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ beschlossen, den Vorentwurf der Begründung und des Umweltberichtes gebilligt und bestimmt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der ca. 4,6 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ befindet sich südöstlich gelegen am Rand der Stadt Wittenburg und umfasst die Flurstücke 25/1, 25/2 und 25/4 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg sowie das Flurstück 28/5 der Flur 8 der Gemarkung Wittenburg. Das Plangebiet liegt in ca. 400 m Entfernung nordwestlich des Ortsteils Wölzow und in ca. 500 m Entfernung südöstlich des Alpincenter Wittenburg. Das Plangebiet ist zusätzlich in dem untenstehenden Lageplan dargestellt.
Planungsziel ist die Festsetzung eines nach § 8 BauNVO eingeschränkten Gewerbegebiets wobei in dem nördlichen Teil festgesetzt wird, dass dort nur Betriebe zulässig sind, die aufgrund der von ihnen ausgehenden Emissionen (Schall, Geruch) auch in einem Mischgebiet (§ 6 BaunNVO) zulässig wären. Innerhalb des gesamten Plangebietes werden, auf Grundlage des durch die Stadtvertretung am 19.07.2017 beschlossenen Zentrenkonzeptes, Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten, Kfz-Handel aller Art, Speditionen, metallverarbeitende und metallverwertende Betriebe ausgeschlossen. Weitere Festsetzungen im Bebauungsplan werden so getroffen, dass die Erholungsnutzungen im nördlichen angrenzenden Bebauungsplan Nr. 28 „Wittenburg Village“ der Stadt Wittenburg nicht beeinträchtigt werden.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Wittenburg ist die Fläche des Bebauungsplans Nr. 31 als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 31 entwickelt sich somit aus dem Flächennutzungsplan und es muss keine parallele Flächennutzungsplanänderung erfolgen.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ (Stand Oktober 2024) nebst Vorentwurf der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese erfolgt in Form der Veröffentlichung des Vorentwurfs in der Zeit
von Montag, den 20.01.2025 bis
einschließlich Freitag, den 21.02.2025
auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter:
https://www.amt-wittenburg.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-nach-BauGB (www.amt-wittenburg.de bei „Verwaltung“ in „Bekanntmachungen“ unter „Bekanntmachungen nach BauGB“)
Zusätzlich liegt der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Amt für Bauen und Liegenschaften, II. OG während der Dienststunden
| - | montags bis donnerstags in der Zeit | von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| - | freitags in der Zeit | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| - | dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit | von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
und zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (Frau Schnoor, Tel.: 038852-33-218 / E-Mail: schnoor@stadt-wittenburg.de) für alle Interessierten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist besteht für alle Interessierten die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 31. Die Stellungnahmen müssen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Bei Stellungnahmen per E-Mail sind Name und Adresse des Stellungsnehmenden anzugeben.
Folgende Unterlagen liegen zu jedermanns Einsicht aus:
| - | Vorentwurf der Planzeichnung (Teil A), Stand Oktober 2024 |
| - | Vorentwurf der Textlichen Festsetzungen (Teil B), Stand Oktober 2024 |
| - | Vorentwurf der Begründung, Stand Oktober 2024 |
| - | Vorentwurf des Umweltberichtes nebst Anlagen, Stand Oktober 2024 |
| - | Kartierbericht zur Erfassung von Reptilien und Brutvögeln |
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Datenschutzgesetzt für Mecklenburg-Vorpommern. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet östlich der Landstraße 4 (L04), westlich Wölzower Weiden“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.