Die „Bürgerstiftung Wittenburg“ ist eine Stiftung „von Bürgern für Bürger“. Entsprechend dem Namen „Bürgerstiftung Wittenburg“ sollen Bürgerinnen und Bürger, Spender und Zustifter nicht nur Überlegungen anstellen, wie das Stiftungsvermögen erhöht werden kann, sondern auch über die Vergabe der Erträge aus dem Stiftungsfonds Bürgerstiftung Wittenburg e.V. bestimmen.
Durch die Bürgerstiftung sollen soziale, kulturelle, sportliche und karikative Projekte in der Stadt Wittenburg und ihren Ortsteilen unterstützt werden, die nicht aus den „normalen“ Haushaltsmitteln der Stadt finanziert werden können.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, gemeinnützige Vereine, Verbände, Vereinigungen, Organisationen, Gemeinschaften und ähnliche Einrichtungen, die sich in der Stadt Wittenburg und deren Ortsteile betätigen oder in ihrer Person bzw. ihrem Wirken einen Bezug zur Stadt Wittenburg haben. Bei Vereinen muss die Mehrzahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Wittenburg oder deren Ortsteile haben.
Die Anträge sind formell bis zum 15.11.2024 bei der Stadt Wittenburg, Geschäftsbereich des Bürgermeisters, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg einzureichen.
Auskunft zur Antragstellung erteilt Karin Owszak, Tel.: 038852 33-109, E-Mail.: owszak@stadt-wittenburg.de
| - | In den Auslagen der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, Eingangsbereich |
| - | Internetseite des Amtes Wittenburg unter Verwaltung/Formulare |