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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Einladung zur Mitgliederversammlung Jagdvorstand Pogreß

Amt Wittenburg

Der Amtsvorsteher

Der leitende Verwaltungsbeamte

als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Pogreß

Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,

zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pogreß

lade ich herzlich ein.

Termin:

25.11.2024

Beginn:

18:00 Uhr

Ort:

Gemeinderaum Pogreß, Dümmer Weg 7,

19243 Wittendörp/Pogreß

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister als zuständigen Notjagdvorsteher

2.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

3.

Genehmigung der Tagesordnung / ggf. Änderungsvorschläge zur Tagesordnung

4.

Beschlussfassung neue Satzung (der Satzungsentwurf liegt beim Amt Wittenburg, Zimmer 305 im 2. OG während der Dienstzeiten zur Einsicht aus)

5.

Bericht des bisherigen Vorstandes

6.

Entlastung des bisherigen Jagdvorstandes

7.

Wahl des neuen Jagdvorstandes

8.

Sonstiges

Die Einladung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 BJagdG i.V.m. § 8 LJagdG M-V. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pogreß gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.

Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Christian Greger
Leitender Verwaltungsbeamter als Notjagdvorstand für die Jagdgenossenschaft Pogreß

Bekanntmachungsvermerk:

Veröffentlicht am 25.09.2024 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen. Damit rechtskräftig bekannt gemacht ab dem 26.09.2024.