Stadt Wittenburg
Der leitende Verwaltungsbeamte als Notvorstand der
Jagdgenossenschaft Körchow
Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,
| Termin: | 29.11.2024 |
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Gemeinderaum Körchow, Setziner Str. 14, 19243 Wittenburg OT Körchow |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister als zuständigen Notjagdvorsteher |
| 2. | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung der Tagesordnung / ggf. Änderungsvorschläge zur Tagesordnung |
| 4. | Bericht des bisherigen Vorstandes |
| 5. | Entlastung des bisherigen Jagdvorstandes |
| 6. | Wahl des neuen Jagdvorstandes |
| 7. | Bericht des Jagdpächters |
| 8. | Sonstiges |
Die Einladung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 BJagdG i.V.m. § 8 LJagdG M-V. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Körchow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.
Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Veröffentlicht am 25.09.2024 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-Wittenburg.de/bekanntmachungen. Damit rechtskräftig bekannt gemacht ab 26.09.2024.