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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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B E K A N N T M A C H U N G über Nachschätzung entsprechend § 11 Bodenschätzungsgesetz Gemeinde Wittendörp und Amt Wittenburg


Finanzamt Hagenow

Bekanntmachung über Nachschätzung entsprechend § 11 Bodenschätzungsgesetz

Gemeinde Wittendörp und Amt Wittenburg

Der Schätzungsausschuss des Finanzamtes Hagenow führt

vom 01.01.2026 bis voraussichtlich 31.12. 2030

eine Nachschätzung zu den Ergebnissen der Bodenschätzung in der Gemeinde Wittendörp und im gesamten Amtsbereich Wittenburg für Zwecke der Grundsteuerreform nach § 11 BodSchätzG durch.

Der Schätzungsausschuss wird das Acker- und Grünland begehen.

Mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller landwirtschaftlich nutzbaren Flächen (Veränderungen ihrer Bodenwertzahlen seit der letzten Bodenschätzung) sollen festgestellt werden.

Gemäß §15 BodSchätzG ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten.

Termine zum Offenlegungsverfahren werden zum gegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben.

Auskunft erteilt Herr Ahlgrimm unter 0385-58851565

Völpel (Vorsteherin)
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