Stadt Wittenburg
Der Bürgermeister
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg in der Metropolregion Hamburg, sucht – möglichst zum 01.01.2024 –
für das Amt für Bürgerdienste und Soziales – Sachgebiet Wohngeldstelle/Gewerbeamt –
(EG 8 bis EG 9a TVöD-V/VKA).
Die Stelle ist befristet (Krankheits- und Elternzeitvertretung) bis 31.05.2025 und in Teilzeit (35 Wochenarbeitsstunden) zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich:
Sachgebiet Wohngeld:
Beratung bzgl. der Leistungen nach dem WoGG,
Bearbeitung von Erst- und Weiterbewilligungsanträgen auf Miet- und Lastenzuschuss,
Bearbeitung von Erstattungen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern,
Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Datenabgleiche,
Rückforderung zu Unrecht erbrachter Wohngeldleistungen,
Einleitung von Bußgeldverfahren,
Sie bearbeiten Anträge auf Wohngeld und betreuen kontinuierlich Ihren Fallbestand,
Sie stellen die rechtssichere Bearbeitung der Fälle sicher und beraten die Antragssteller,
Sie prüfen Widersprüche und treffen hierzu Entscheidungen.
Sachbearbeitung Gewerbeamt:
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (An/Ab/Ummeldungen usw.),
Festsetzung von Veranstaltungen,
Erteilung von Reisegewerbekarten,
Bearbeitung von Anträgen nach dem Gaststättengesetz,
Kontrolle und Durchsetzung der Preisangabenverordnung – Spielhallen-Kontrolle.
Wünschenswert ist eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachanstellten, eine vergleichbare Ausbildung oder eine Ausbildung mit relevanter längerer Berufserfahrung,
Sie bringen idealerweise Kenntnisse im Bereich des Gewerbe-/Gaststättenrecht, Märkte sowie des Wohngeldgesetzes, der Sozialgesetzbücher sowie angrenzender Rechts-bereiche mit bzw. die Bereitschaft, diese zu erwerben und sich intensiv in diese Bereiche einzuarbeiten,
Sicherer Umgang mit gängigen Softwareprodukten,
Sie sind in der Lage, sich auf veränderte Situationen schnell einzustellen und denken über den eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus,
Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit.
Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen gemäß den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD-V/VKA) in die Entgeltgruppe 8 bis 9a. Daneben werden die üblichen sozialen Leistungen für den öffentlichen Dienst gewährt.
Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich. Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 24. November 2023 mit den üblichen und vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) bei der
Stadt Wittenburg
geschäftsführend für das Amt Wittenburg
Amt für Finanzen und Kommunales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Haase unter der Telefonnummer 038852-33115 gern zur Verfügung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen oder Bewerber, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben - z. B. in der Freiwilligen Feuerwehr oder kulturellen sowie sozialen Vereinen und Verbänden im Amtsgebiet als einem Bereich der kommunalen Gefahrenabwehr oder Kultur-, Sozial- und Sportförderung - können bei ansonsten gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden.
Wittenburg, den 19. Oktober 2023