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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Einladung zur Mitgliederversammlung am 22.11.2024 JG Tessin

Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,

hiermit möchte Sie der Vorstand der Jagdgenossenschaft Tessin zur Mitgliederversammlung am 22.11.2024 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum,

Tessiner Dorfstraße 1, Wittendörp/Tessin einladen.

Für den Fall, dass diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, wird zu einer Ersatzsitzung mit gleicher Tagesordnung am 22.11.2024 um 19:30 Uhr eingeladen. Diese Versammlung ist, unabhängig von der Anwesenheit, in jedem Fall beschlussfähig.

Tagesordnung:
  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

  2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

  3. Änderungen oder Änderungsvorschläge zur Tagesordnung

  4. Genehmigung der Tagesordnung

  5. Bericht des Vorstandes

  6. Bericht des Pächters

  7. Information zu Reviergröße und Eigentumsverhältnissen

  8. Erörterung zum Pachtangebot für das Revier Wittendörp/Tessin

  9. Beschluss über die Pachtbedingungen und den Neuabschluss für das Revier Wittendörp/Tessin

  10. Beschluss über den Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften Mecklenburg Vorpommern

  11. Verschiedenes/Sonstiges

Die Einladung erfolgt auf Grundlage des § 8 Abs. 1 BJagdG i.V.m § 8 LjagdG M-V. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Tessin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz).

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin und jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatte, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.

Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 18:30 Uhr). Bitte halten Sie ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereit, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.

Mit freundlichem Gruß

Sebastian Harth
-Jagdvorstand-
Bekanntmachungsvermerk:

Veröffentlicht am 28.10.2024 auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter www.amt-wittenburg.de/bekanntmachungen.de. Damit rechtskräftig bekannt gemacht ab dem 29.10.2024.