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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wittendörp für die Außenbereichssatzung im Bereich „Neue Straße“

Abbildung 1 Lageplan zur Außenbereichssatzung „Neue Straße“

Hier: Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.09.2025 die Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB im Bereich „Neue Straße“ (Stand Juli 2025) mit der Planzeichnung (Teil A) und dem Satzungstext (Teil B) als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und die Begründung gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Neue Straße“ befindet sich südlich der Ortslage Tessin, umfasst die Flurstücke 18/1; 53; 54/2; 54/3; 66/1 sowie Teile der Flurstücke 18/2; 52; 53; 54/4; 55; 56; 66/2 der Flur 2 in der Gemarkung Tessin zu Wittendörp und die Flurstücke 201; 202; 203; 204; 205; 206 sowie Teile der Flurstücke 212; 213; 214, 207/1 der Flur 3 in der Gemarkung Tessin zu Wittendörp und hat eine Größe von ca. 5,38 ha.

Das Planungsziel bestand darin, für die Anwohner der „Neuen Straße“ auf den bereits bebauten Flurstücken 18/1; 53; 54/2; 54/3; 66/1; 201; 202; 203; 204; 205; 206 und auf Teilen der Flurstücke 18/2; 52; 53; 54/4; 55; 56; 66/2; 207/1; 212; 213; 214 der Flur 2 und 3 in der Gemarkung Tessin zu Wittendörp den baulichen Bestand planungsrechtlich zu sichern und eine bauliche Entwicklung kleinteilig auf dem eigenen Grundstück zu ermöglichen, ohne weitere Außenbereichsflächen in Anspruch zu nehmen.

Die Außenbereichssatzung im Bereich „Neue Straße“ (Stand Juli 2025) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Satzungstext (Teil B) nebst der Begründung kann von jeder Person ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter der Adresse https://www.amt-wittenburg.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen-nach-BauGB (manuell: www.amt-wittenburg.de bei „Verwaltung & Aktuelles“ in „Bekanntmachungen nach BauGB“) und auf dem Geoportal unter https://www.amt-wittenburg.de/Wirtschaft-Gewerbe/Geofachdaten/ (manuell: www.amt-wittenburg.de bei „Wirtschaft & Gewerbe“ in „Geofachdaten“) eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Zusätzlich stehen die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Amt für Bauen und Liegenschaften, II. OG - Büro 315 während der Dienststunden

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montags bis donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr

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freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

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dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zur Einsicht für jede Person zur Verfügung.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Außenbereichssatzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mit der Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung im Bereich „Neue Straße“ wird die Außenbereichssatzung rechtskräftig.

Wittendörp, den 09.10.2025

Kurt Bartels
Bürgermeister der Gemeinde Wittendörp