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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung

hier:

Öffentliche Auslegung der Lärmkartierung (Stand: 31.08.2022) sowie des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Wittenburg

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat auf der Sitzung vom 25.10.2023 die Ergebnisse der Lärmkartierung (Stand: 31.08.2022) für die Stadt Wittenburg zur Auslegung bestimmt. Gleichzeitung wurde beschlossen den Entwurf des Lärmaktionsplanes öffentlich auszulegen.

Im Juli 2002 ist die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 mit den Paragraphen 47 a bis f Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie muss seit 2007 in Mecklenburg-Vorpommern die Lärmsituation in Form von Lärmkarten veranschaulicht, die Öffentlichkeit über den Inhalt der Lärmkarten informiert sowie ausgewählte Daten zur Lärmbelastung an die EU über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemeldet werden.

Entsprechend der Landesverordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung - ImmSchZustLVO M-V) vom 12. Februar 2015 sind die Lärmkarten für den Ballungsraum Rostock und die Hauptverkehrsstraßen durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) zu erstellen.

Die aktuellen Kartierungsergebnisse sind nicht direkt mit den Ergebnissen der vorherigen Kartierungsrunden vergleichbar, weil für die 4. Runde der Lärmkartierung ein neues, EU-weit harmonisiertes Berechnungsverfahren angewendet wurde.

Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem betrachteten Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind und machen damit die Lärmprobleme sichtbar.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Wittenburg sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung (Stand: 31.08.2022) liegen in der Zeit

vom 18.12.2023 bis zum 22.01.2024

bei der Stadtverwaltung Wittenburg, 19243 Wittenburg, Amt für Bürgerdienste und Soziales (EG) sowie im Amt für Bauen und Liegenschaften (2. OG), Molkereistraße 4, während der Dienststunden

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montags in der Zeit

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dienstags und donnerstags in der Zeit

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freitags in der Zeit

sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Hinweise bzw. Stellungnahmen schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden:

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Postanschrift: Stadt Wittenburg, Molkereistraße 4 in 19243 Wittenburg

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E-Mail: bauverwaltung@stadt-wittenburg.de

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Fax: 038852/33-33

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift vorzubringen.

Wittenburg, den 30.11.2023

Christian Greger
Bürgermeister
Stadt Wittenburg