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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

über die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in Wittenburg ist mit der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1994 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Sanierungsziele im zentralen Bereich der Altstadt ist noch nicht abschließend erfolgt. Dies ist jedoch zwingend notwendig, um die bisher erreichten Sanierungsziele zu sichern und zu stabilisieren sowie die Funktionalität der Innenstadt sowohl als attraktiven Wohnstandort als auch als Handels- und Dienstleistungszentrum dauerhaft zu sichern.

Daher hat die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer Sitzung am 25.10.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg beschließt auf der Grundlage des § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum 31.12.2030.“

Wittenburg, den 30.11.2023

Christian Greger
Bürgermeister
Stadt Wittenburg