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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Neues ab 01. Januar 2024 für Reisedokumente

Kinderreisepass

Ab dem 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt bestehen.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn Reisen innerhalb der EU geplant sind.

Werden Reisen außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind, wie auch die Eltern, einen regulären Reisepass.

Die Bearbeitungszeit bis zur Aushändigung für Personalausweise kann 2-3 Wochen und für Reisepässe 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

Reisepass

Ab 01.01.2024 erhöht sich die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren für ein Reisepass auf 70,00 €.

Amt für Bürgerdienste und Soziales