Amt Wittenburg
| Hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung/Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB |
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp hat in ihrer Sitzung am 12.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für einen Teilbereich im Ortsteil Harst „Wohngebiet am Harster Gutshof“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst.
Das Planungsziel besteht in der Wiedernutzbarmachung von brach gefallen Flächen nach Nutzungsaufgabe für eine wohnbauliche Entwicklung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wittendörp befindet sich im Ortsteil Harst und wird wie folgt begrenzt:
| - | im Norden: | durch gärtnerisch genutzte Flächen, |
| - | im Südosten: | durch die Straße „Zum Harster Gutshof“, |
| - | im Südwesten: | durch die Straße „Harster Dorfstraße“. |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 umfasst folgende Grundstücke der Flur 2 der Gemarkung Harst, Flurstück 53/2 und Flurstück 54.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Wittendörp im Ortsteil Harst ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Übersichtsplan
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Wittendörp wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung/Äußerung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp hat in ihrer Sitzung am 12.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 ist dem vorstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 17.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung (Bebauungsplan Nr. 3) unterrichten sowie eine Stellungnahme abgeben.
Die Unterlagen werden auf der Internetseite des Amtes Wittenburg unter der Adresse https://www.amt-wittenburg.de veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Amt Wittenburg, Amt für Bürgerdienste und Bauen, in 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2.OG, während folgender Zeiten
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| - | dienstags und donnerstags | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
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| - | freitags | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
und nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.-Nr. Frau Brünske 038852-33-211) über diese Zeiten hinaus öffentlich aus.
Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise per E-Mail an die E-Mail-Adresse bruenske@stadt-wittenburg.de übermittelt werden. Sie können auch schriftlich an das Amt Wittenburg Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg oder per Telefax 038852/3333 oder während eines vereinbarten Termins im Amt Wittenburg zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung wird aufmerksam gemacht – https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz.
Wittendörp, den 26.11. 2024