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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Jagdpacht im Wittenburger Stadtwald

Die Stadt Wittenburg, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Wittenburg, bietet die im Exposé beschriebene Teilfläche des Eigenjagdbezirkes „Wittenburger Wald“ mit ca. 95,38 ha Fläche in der Gemarkung Wittenburg und im Landkreis Ludwigslust-Parchim unter folgenden Bedingungen zur Jagdpacht an:

Vergabebedingungen:
  1. Die Vergabe erfolgt an Bieter, deren Hauptwohnsitz sich in Mecklenburg-Vorpommern bzw. in einem Umkreis von 100 Kilometern zur ausgeschriebenen Teilfläche des Eigenjagdbezirkes befindet. Sollte innerhalb dieses Umkreises kein Angebot eingehen, erfolgt eine erneute Ausschreibung des Eigenjagdbezirkes.

  2. Die Bieter müssen nach § 11 Abs. 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) pachtfähig sein.

  3. Die Verpachtung erfolgt für eine Mindestpachtdauer von 12 Jahren.

  4. Die Stadt Wittenburg behält sich als Verpächterin den Zuschlag vor. Sie ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.

Das Exposé finden Sie auf der Homepage der Stadt Wittenburg unter dem Link:

https://www.amt-wittenburg.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/Allgemeine-Bekanntmachungen/

Das Angebot ist bis spätestens Montag, den 13.01.2025, 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Verpachtung Eigenjagdbezirk Wittenburger Wald“ an die Stadt Wittenburg, Liegenschaftsverwaltung, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg zu schicken oder zu übergeben.

Das Angebot muss unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:

  • Name und vollständige Anschrift des Bieters inklusive Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mailadresse),

  • Begründung, warum der Eigenjagdbezirk „Wittenburger Wald“ für Sie von Interesse ist,

  • Angabe eines Pachtpreises pro Jahr in € / ha (ohne USt.)

Der Mindestpachtpreis pro Jahr beträgt 10,00 € / ha.

  • Nachweis der Pachtfähigkeit durch Vorlage einer Kopie des Jagdscheins und (eidesstattliche) Erklärung zu ggf. weiteren Flächen, auf denen die Ausübung des Jagdrechts inkl. der Jagdausübung auf Grund einer entgeltlichen Jagderlaubnis zusteht.

Über die Erteilung eines Zuschlags wird bis zum 17.03.2025 entschieden.

gez. Christian Greger
Bürgermeister der Stadt Wittenburg