Vereine leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und sind in hohem Maße vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder geprägt. Sie spielen in unserem gesellschaftlichen Leben eine bedeutende Rolle, da sie das Gemeinwohl in ihrer Region fördern und das Leben in den Gemeinden bunter gestalten. Nun geben wir ein Stück zurück und laden Sie zu unseren Online-Weiterbildungsveranstaltungen, die kostenfrei sind, ein.
| 21.02.2023 | Thema: (virtuelle) Mitgliederversammlung, Dozent: Herr Nessler |
| 28.02.2023 | Thema: Wenn Vereine Geld verdienen, Dozent: Herr Pfeffer |
| 14.03.2023 | Thema: Vereinssatzungen gestalten, Dozent: Herr Nessler |
Die Mittelerwirtschaftung durch nicht satzungbezogene Tätigkeiten ist fast in jedem Verein ein Thema. Oft herrscht aber Unsicherheit, in welchem Umfang das vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. Nicht selten werden auch problematische Konstruktionen gewählt, wie das gängige "Kaffee und Kuchen gegen Spende". Das Seminar klärt die vielen Fragen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Einnahmen auftauchen.
Vereine und das Nebenzweckprivileg
Der erlaubte Umfang wirtschaftlicher Tätigkeiten
Die Mittelbeschaffung für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zum Erhalt der Gemeinnützigkeit (Verpachtung und Auslagerung)
Steuerliche Folgen (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer)
Gewerbeanmeldung und andere Meldepflichten
Weil die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Vereins bzw. Verbands ist, legen das Gesetz und die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an, wenn es um die Einladung und Durchführung der Mitgliederversammlung geht. Denn hier werden die demokratischen Grundentscheidungen des Vereins getroffen. Deshalb verlangt die Arbeit im Vorstand eines Vereins oder Verbands die fundierten Kenntnisse der für die Arbeit innerhalb des Vereins geltenden Spielregeln. Auch hier gilt: Ein Verstoß gegen die Spielregeln kann zu Sanktionen führen. Worauf es bei der Mitgliederversammlung rechtlich ankommt und wie es richtig gemacht wird, ist Gegenstand des Seminars. Dabei wird auch auf die Besonderheiten der virtuellen und der hybriden Mitgliederversammlung eingegangen.
Die Satzung ist die "Verfassung des Vereins", heißt es in § 25 Bürgerliches Gesetzbuch. Dies zeigt die besondere Bedeutung der Satzung, die den verbindlichen Rahmen allen Handelns in einem Verein darstellt und Maßstab für alle Vereinsordnungen und Beschlüsse der Vereinsorgane ist. Das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass bestimmte Punkte in der Satzung geregelt sein müssen. Es gibt dann auch Punkte, die ein Verein nicht haben muss. Will er sie aber haben, sind sie nur wirksam, wenn sie in der Satzung -und nicht nur in einer Vereinsordnung oder einem Beschluss eines Vereinsorgans- geregelt sind. Worauf es bei der Satzungsgestaltung, der Anwendung der Satzung und bei deren Änderung ankommt, stellt Rechtsanwalt Patrick R. Nessler in dem Seminar detailliert und verständlich dar.
Die Veranstaltungen finden immer in der Zeit von 17:30 - 19:30 Uhr statt. Den Zugang zur digitalen Weiterbildungsveranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung und spätestens 2 Tage vor der Veranstaltung.
Gerne dürfen Sie diese Nachricht auch an andere Vereine/Verbände/Initiativen/interessierte Personen weiterleiten. Ich freue mich, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
SB Gleichstellung
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Fachdienst Gleichstellung, Generationen und Vielfalt
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