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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wittendörp

Bauleitplanung der Gemeinde Wittendörp/Waschow

Satzung über den Bebauungsplan Nummer 1 der Gemeinde Wittendörp/Waschow „Solarpark Waschow“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp hat in der Sitzung am 26.01.2023 den Beschluss gefasst, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Waschow“ in der Gemeinde Wittendörp/ Waschow durchzuführen.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1 ist die Ausweisung von Sondergebietsflächen um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen.

Das Plangebiet wird im Norden durch die Landesstraße L04 begrenzt. Im Osten, Süden und Westen grenzt das Plangebiet an diverse Flurstücke.

Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:

Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Waschow“ der Gemeinde Wittendörp/ Waschow wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Wittenburg, den 30.01.2023

gez. Kurt Bartels

Bürgermeister der Gemeinde Wittendörp