Satzung über den Bebauungsplan Nummer 1 der Gemeinde Wittendörp/Waschow „Solarpark Waschow“
| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp hat in der Sitzung am 26.01.2023 den Beschluss gefasst, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 „Solarpark Waschow“ in der Gemeinde Wittendörp/ Waschow durchzuführen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1 ist die Ausweisung von Sondergebietsflächen um die Errichtung eines Solarparks zu ermöglichen.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Landesstraße L04 begrenzt. Im Osten, Süden und Westen grenzt das Plangebiet an diverse Flurstücke.
Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Der Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Solarpark Waschow“ der Gemeinde Wittendörp/ Waschow wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Wittenburg, den 30.01.2023
gez. Kurt Bartels
Bürgermeister der Gemeinde Wittendörp