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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Bauleitplanung Wittenburg

Bauleitplanung der Stadt Wittenburg

Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 für das Grundstück Harster Chaussee 40 im Ortsteil Wölzow der Stadt Wittenburg

Hier:

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 27.09.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Grundstück Harster Chaussee 40 im Ortsteil Wölzow gebilligt und für das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 befindet sich in der Ortslage Wölzow, südlich der Harster Chaussee und umfasst das bebaute Grundstück Harster Chaussee Nr. 40 (Flurstück 14/1 der Gemarkung Wölzow Flur 2).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Grundstück Harster Chaussee 40 im Ortsteil Wölzow, bestehend aus der Planzeichnung – Teil A und den textlichen Festsetzungen im Text – Teil B, und die zugehörige Begründung, liegen in der Zeit

vom 20. Februar 2024 bis einschließlich 22. März 2024

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Stadtverwaltung Wittenburg, Amt für Bauen und Liegenschaften, in Wittenburg, Molkereistraße 4, 2. OG zu folgenden Zeiten

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montags bis donnerstags

von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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dienstags und donnerstags

von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und darüber hinaus nach vorheriger Terminabstimmung (Tel.-Nr. 038852/33-211) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet unter der Adresse www.amt-wittenburg.de und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und erhält hier Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen schriftlich hervorgebracht werden.

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Postanschrift der Stadt: Stadt Wittenburg, Molkereistraße 4 in 19243 Wittenburg

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E-Mail: bruenske@stadt-wittenburg.de oder lau@stadt-wittenburg.de

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Fax: 038852/33-33

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Tel.-Nr. (Frau Brünske): 038852/33-211.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen während der angegebenen Zeiten zur Niederschrift hervorzubringen.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) und dem Landesdatenschutzgesetz-DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Auf die Datenschutzerklärung wird ausdrücklich aufmerksam gemacht – https://www.amt-wittenburg.de/datenschutz.

Wittenburg, den 19.01.2024
Christian Greger
Bürgermeister der Stadt Wittenburg