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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Seniorenbeirat

Die Stadt Wittenburg ruft alle engagierten Bürgerinnen und Bürger ab dem 60. Lebensjahr oder mit einem entsprechenden Nachweis einer Behinderung dazu auf, sich aktiv am Behinderten- und Seniorenbeirat zu beteiligen und gemeinsam an einer inklusiven Zukunft zu arbeiten.

Die Stadtvertretung hat die Richtlinie zur Bildung eines Behinderten- und Seniorenbeirates verabschiedet. Sie ist auf der Homepage www.amt-wittenburg.de und im Wittenburger Stadt- und Landbote veröffentlicht und gilt für alle Einwohner/innen der Stadt Wittenburg und Ortsteile. Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre.

Der Behinderten- und Seniorenbeirat spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Inklusion, Barrierefreiheit und dem Verständnis für die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Herausforderungen und kann aktiv an der Entwicklung von Maßnahmen und Empfehlungen mitgestalten.

Damit der Behinderten- und Seniorenbeirat möglichst bald seine Arbeit aufnehmen kann, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger ab sofort bis zum 15.03.2024 bei der Stadt Wittenburg, Frau Hamann, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg bewerben. Den Bewerbungsbogen finden Sie im Wittenburger Stadt- und Landbote und auf der Internetseite: www.amt-wittenburg.de. Sie können ihn auch direkt bei Frau Hamann E-Mail: hamann@stadt-wittenburg.de bzw. unter der Telefonnummer: 33106 anfordern.

Die Stadt Wittenburg freut sich über reges Interesse.

Amt für Bürgerdienste und Soziales