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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Winterdienst

Wegen des Schneefalls in den vergangenen Wochen wird hiermit auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen und Straßen vor den privaten Grundstücken hingewiesen.

Für witterungsbedingte Unfälle haften Grundstückseigentümer und Mieter, die laut Mietvertrag zum Streuen angehalten sind, sofern sie ihrer Pflicht nicht nachkommen!

Damit es dazu nicht kommt, werden alle Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung nachzukommen. Nach den bestehenden Straßenreinigungssatzungen der Stadt Wittenburg und der Gemeinde Wittendörp ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege, sowie die Verbindungs- und Treppenwege von Schnee und Glätte zu befreien. Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg abgegrenzt, so ist ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn freizuhalten. Als für den Fußgänger erforderliche Breite gilt in der Regel eine Breite von 1,50 m, soweit die Gehwegbreiten diese zulassen.

Schnee und Glätte sind in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu beseitigen.

Hinweis: Zur Glättebeseitigung sind nur abstumpfende, jedoch keine auftauenden Mittel zu verwenden (kein Salz!).

Auch bei Ortsabwesenheit sind die Schneebeseitigung und die Streupflicht sicherzustellen!

Jeder, der seiner Schnee- und Glättebeseitigungspflicht nicht nachkommt, handelt vorsätzlich oder fahrlässig! Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die erforderliche Reinigung des vor Ihrem Grundstück befindlichen Gehweges liegt also auch in Ihrem Interesse. Bitte helfen Sie, dass hierdurch entstehende Gesundheitsgefährdungen vor allem für Fußgänger vermieden werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg und die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wittendörp können Sie auch auf unserer Internetseite www.amt-wittenburg.de nachlesen.

Amt für Bürgerdienste und Soziales