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Wittenburger Stadt- und Landbote
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg

Satzung der Stadt Wittenburg über den Bebauungsplan Nr. 37 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich der Autobahn“

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Wittenburg „Industrie- und Gewerbegebiet südlich der Autobahn“ gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 wird wie folgt begrenzt:

nördlich:

durch die BAB 24 und deren Zufahrt unter Ausschluss der bebauten Grundstücke „In den Plantagen“ Nr. 2 und Nr. 4 und Teilflächen deren vorhandener Zufahrt,

östlich:

durch die L04 „In den Plantagen“,

südlich:

durch landwirtschaftliche Flächen und die bebauten Grundstücke „In den Plantagen“ Nr. 6 und Nr. 8,

westlich:

durch die Lehsener Chaussee (L05) und die Perdöhler Chaussee.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 umfasst eine Fläche von rund 77,00 ha und umfasst die Flurstücke 16/15, 16/8, 16/9, 15/2, 15/3, 15/11, 16/16, 18/1, 15/15, 15/14, 21/4, 22/4, 16/12, 16/13, 16/10, 18/5, 18/2, 18, 20/1, 21/3, 22/3, 17/1 der Flur 9, Gemarkung Wittenburg und die Flurstücke 36/6, 36/3, 36/5, 36/1, 34/1, 34/2, 35, 33/3, 33/2, 32/1, 29/2, 24/2 (teilweise), 27, 30/1, 31/8, 31/5 (teilweise), 31/10, 31/9, 26/8, 26/6, 26/11, 10/15, 10/17 der Flur 10, Gemarkung Wittenburg sowie teilweise die Flurstücke 1 und 16 der Flur 11, Gemarkung Wittenburg.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich der Autobahn“ ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Es bestehen folgende Planungsziele:

  • Ausweisung eines Industrie- und Gewerbegebietes zur Ansiedlung von produzierendem Gewerbe und dem Ausschluss von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und von Einzelhandelsbetrieben als sonstige Gewerbebetriebe.
  • Sicherung der autobahnparallelen Umleitungsstrecke und deren Weiternutzung als gewerbliche Erschließungsstraße.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Wittenburg, den 16.01.2025

Christian Greger
Bürgermeister
der Stadt Wittenburg